Direkt zum Inhalt

» Neu-Einstufung der Mitarbeitenden der Metallindustrie in Frankreich «

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitarbeitenden in Frankreich bis Januar 2024 neu eingestuft werden.

Über den Button gelangen Sie zu unserem Formular. Hier fragen wir einige Informationen ab, die wir zur Erstellung eines Angebots benötigen.

Unsere Lösung ist effizient, rechtssicher und ermöglicht es Ihnen auch, die Anpassung der Mindestgehälter nach der neuen Einstufung zu kalkulieren. 

Sie haben noch Rückfragen? Dann melden Sie sich bei unserer Anwältin Bérénice Alisch.

Zum Formular »